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Schul ABC

Please click here for the English version of our school ABC's

A

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn. Zu diesem Zeitpunkt haben sich alle Schüler in den Klassenzimmern aufzuhalten. Jeder Lehrer hat mindestens einmal in der Woche Pausenaufsicht. Alle Schüler haben den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrkraft Folge zu leisten.

Alarm

Im Notfall (Feuer, Amok) müssen den Kindern die Fluchtwege und Notausgänge sowie das richtige Verhalten bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen und zweimal im Schuljahr durchgeführt.

Autos

Die meisten Kinder können den Schulweg zu Fuß oder mit dem Bus zurücklegen. So beginnt schon morgens ein Stück Gesundheitserziehung und die Kinder werden selbstständiger. Daher bitten wir sie, auch aus Sicherheitsgründen, ihr Kind nur in dringenden Fällen mit dem Auto zu bringen bzw. abzuholen. Der Pausenhof ist kein Parkplatz und muss den Vormittag über frei bleiben.

Ansprechpartner

Schulleitung: Teresa Brey
Sekretariat: Daniela Stigler; Montag, Mittwoch und Freitag von 7.45 Uhr bis 11.45 Uhr
Kontakt: Tel.: 09472/405
E-Mail: grundschule@markt-hohenfels.de
Homepage: grundschule.markt-hohenfels.de

 

B

Bus

Um eine gefahrlose und störungsfreie Schulbusfahrt zu gewährleisten, müssen sich die Schüler und Schülerinnen verantwortungsvoll so verhalten, dass alle stressfrei und ohne Ärger in die Schule und zurück nach Hause kommen. Des Weiteren ist den Anweisungen des Busfahrers unbedingt Folge zu leisten. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung unserer Schulbus-Regeln!

Beurlaubung

Wenn ein Kind für einen Tag beurlaubt werden soll, dann beantragen Sie diesen bitte schriftlich bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Gründe können sein: Arztbesuche, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern usw. Anträge auf Beurlaubungen für mehr als einen Tag richten Sie bitte an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht gestattet.

 

D

Daten und Datenschutz

Bei der Aufnahme in die Grundschule Hohenfels erhalten sie eine Einwilligungserklärung, wie wir mit ihren personenbezogenen Daten und Bildern verfahren dürfen. Die Erklärung ist bindend, solange ihr Kind an der Grundschule ist und darüber hinaus. Sie können diese jedoch jederzeit widerrufen.

Digitaler Unterricht

 An der Grundschule Hohenfels sind in jeder Klasse ein iPad – Koffer vorhanden. Die Lehrer setzen diese gezielt im Unterricht ein. Jedem Schüler, jeder Schülerin ist ein iPad zugeordnet. Diese iPads sind Eigentum der Schule und dürfen von den Kindern nicht mit nach Hause genommen werden. Zugangsdaten zum mebis Account, zum Leseprogramm Antolin und zur Anton App bekommen die Kinder natürlich ausgehändigt, um auch von zu Hause auf Übungen zugreifen zu können. Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt mit den iPads heimlich Fotos oder Videos aufzunehmen, die keinem unterrichtlichen Zweck dienen. Dies wird von Lehrkräften mehrmals in der Woche kontrolliert.

 

E

Eltern

Elternabende sind Informationsabende für Eltern und dienen gleichzeitig dem Kontakt zwischen Klassenlehrer/in und Eltern. Allgemeine Fragen der Klassen- und Lernsituation, die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen und die Schuljahresplanung werden besprochen. Anzahl, Bewertung und Gewichtung der einzelnen Teilnoten werden den Eltern offen gelegt.

Elternbeirat
An jeder Schule tritt ein Elternbeirat zusammen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Der Schulelternbeirat wird von allen Eltern der Schule gewählt. Er übt ein Vorschlags- und Mitbestimmungsrecht in der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.

Elternsprechtag
Das Eltern- Lehrergespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Die Lehrkräfte bieten Elternsprechstunden an, diese Termine erfahren Sie am ersten Elternabend. In jeder Hälfte des Schuljahres findet in der Regel ein Elternsprechtag mit allen Lehrern/innen statt.

Einschulung

Zum Frühjahr erhält Ihr Kind eine Einladung, zu unserem sogenannten Schulspiel. In Kleingruppen werden Schulsituationen nachgestellt, um gegebenenfalls Besonderheiten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Noch vor den Sommerferien findet eine erste Infoveranstaltung für Eltern zukünftiger Erstklässler statt.

 

F

Filmen und Fotografieren

Unsere Schülerinnen und Schüler werden einmal im Jahr durch einen Profi-Fotografen fotografiert (Porträt und Klassenfoto). Den Termin kündigen wir vorher an. Dazu benätigen wir das Einverständnis der Eltern. Selbstverständlich besteht keine Abnahmepflicht für die Fotos.
Aufgrund der Datenschutzverordnung bitten wir Sie, bei schulischen Veranstaltungen nicht zu filmen oder zu fotografieren. Von der Schulleitung bestimmte Personen werden während Veranstaltungen fotografieren und dafür Sorge tragen, dass nur Kinder, deren Eltern eine entsprechende Einwilligung gegeben haben, fotografiert werden.

Fahrräder

Aus Gründen der Sicherheit empfiehlt die Schule, erst nach der Teilnahme der Radfahrausbildung und bestandener Prüfung (Klasse 4) mit dem Rad den Schulweg zu absolvieren. Die Entscheidung trifft das Elternhaus. 

G

Ganztag

Die Kinder werden in der “Offenen Ganztagsschule” von 7.50 bis 16.00 Uhr verlässlich betreut. Es besteht die Möglichkeit, ein Mittagessen zu bestellen. Die Hausaufgaben werden in der Schule angefertigt. Am Nachmittag werden verschiedene Aktionen angeboten.

Geschenke Lehrkräfte

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte nur geringwertige Aufmerksamkeiten (bis ca. 3,00 €) entgegennehmen dürfen. Alles darüber hinaus (z. B. ein gemeinsames Geschenk aller Eltern zum Schuljahresende/Weihnachten) ist genehmigungspflichtig. Bitte sprechen Sie dies mit der Schulleitung ab.

 

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Vertiefung der Unterrichtsarbeit. Sie sind Teil der Leistung eines Schülers. Wichtig für die Anfertigung der Hausaufgaben: Ihr Kind soll weitgehend selbständig an einem ruhigen Arbeitsplatz ohne Stärung und Ablenkung arbeiten können. Im 1. und 2. Schuljahr sollte – im Durchschnitt - die tägliche Arbeitszeit für Hausaufgaben eine halbe Stunde nicht überschreiten. Im 3. und 4. Schuljahr liegt sie bei einer 1 Stunde täglich. Als Eltern tragen sie die Verantwortung, dass die Hausaufgaben gewissenhaft erledigt werden.

Handy-Nutzung/ Smartwatch - Nutzung

Das Mitführen eines Handys/ einer Smartwatch ist generell nicht verboten, sofern diese in allen unterrichtlichen Veranstaltungen und innerhalb des Schulgebäudes ausgeschaltet bleiben. Sollte der Unterricht durch das Benutzen oder das Klingeln eines Handys/einer Smartwatch gestört werden, wird dieses bis zum Ende des Schultages eingezogen. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Handy/ eine Smartwatch im Schulalltag kein unerlässlicher Gegenstand ist. Für Beschädigungen oder Verlust übernimmt die Schule keinerlei Verantwortung. In dringenden Fällen können Sie Ihr Kind jederzeit über das Sekretariat erreichen. Ebenso benachrichtigen wir Sie, wenn nötig, über das Sekretariat oder den Schulmanager.

Der Art. 56 Abs. 5 BayEUG lautet: "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."

I

Infektionsschutzgesetz

Um die Verbreitung ansteckender Krankheiten sowie Kopflausbefall zu verhindern, sollten Sie bei entsprechendem Krankheitsverdacht den Rat des Hausarztes in Anspruch nehmen. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. In diesem Zusammenhang müssen Sie wissen, dass Infektions-krankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Hygiene zu tun haben und wir Vorfälle anonym behandeln. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bei der Einschulung erhalten Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen.
Im Falle einer ansteckenden Krankheit dürfen Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule schicken, wenn dem Klassenlehrer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass ihr Kind gesund ist.

 

K

Krankmeldung

Eltern müssen der Schule umgehend mitteilen, wenn ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann. Wir bitten, diese Nachricht vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu hinterlassen oder über den Schulmanager eine Krankmeldung auszufüllen.

Kopierkosten

Für Kopien werden von den Eltern 5ct pro Kopie eingesammelt. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich.

Kiosk

Ihre Kinder haben die Möglichkeit am Kiosk sich für die Pause zu verpflegen. Der Kiosk wird von Frau Sophia Boßle betrieben und ist jeden Tag von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr geöffnet. Bitte geben Sie ihrem Kind genügend Kleingeld mit.

L

Lehr- und Lernmittel

Die Schüler erhalten klassenstufenbezogene Schulbücher von der Schule leihweise zum Gebrauch. Schulbücher müssen mindestens fünf Jahre in Gebrauch genommen werden. Die Ausleihe der Schulbücher erfordert natürlich einen sorgfältigen Umgang mit der Leihgabe (Schutzumschlag, keine Eintragungen). Bei unsachgemäßer Behandlung und bei Verlust ist Schadenersatz durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Schülerverbrauchsmaterial von geringem Wert müssen von den Eltern bezahlt werden.

 

M

Müllvermeidung

Helfen Sie uns bitte bei der Müllvermeidung in der Schule mit. Geeignete Pausenbrotboxen und Getränkebehälter ersetzen Butterbrotpapier und Einwegverpackungen.

 Mittagessen

Für das Mittagessen belaufen sich die Kosten auf 4,30 Euro pro Essen (Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise). Das Essen kann nicht am selben Tag storniert werden, sondern nur für die Folgetage. Geben Sie dies bitte bei der Krankmeldung mit an. Es besteht auch die Möglichkeit die Portion ihres Kindes mittags abzuholen. Nehmen Sie dafür bitte selber einen Behälter mit. Aus Gründen der Nachhaltigkeit schmeißen wir ungern Lebensmittel weg. Aus diesem Grund kann jedes Kind, das bei uns Mittag isst, eine Schüssel oder Box mit seinem Namen mitbringen, damit das Gericht mit nach Hause gegeben an, falls es an der Schule nicht komplett gegessen wird. 

N

Notfälle

Geben Sie bitte für eine Notfallsituation eine zweite Telefonnummer (Handy, Arbeit, etc.) an, unter der wir Sie erreichen können. Des Weiteren bitten wir Sie, jährlich ihre Notfallkontakte zu aktualisieren und jeweils zwei weitere Kontaktdaten (z. B. Oma/Opa, Tante/Onkel, etc.) mit Namen und Telefonnummer anzugeben. Sollten sich diese Kontaktdaten ändern, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen. Das Verhalten in Notfällen (Unfälle, akute Erkrankungen) ist im Sicherheitskonzept der Grundschule Hohenfels festgehalten, welches regelmäßig angepasst, ergänzt und fortlaufend auf seine Funktionalität hin überprüft wird.

Notenschutz und Nachteilsausgleich

Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu färdern, und sollen diese darin unterstützen, allgemeinbildende und berufsbildende Abschlüssen zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen im Einzelfall richten sich nach der Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung. Bitte sprechen sie die Klassenleitung bzw. die Schulleitung an, wenn sie dazu mehr Informationen mächten.

 

O

Ordnung und Sauberkeit (Fundsachen)

Bitte alle Kinder auf sorgfältige Behandlung und Ordnung hinweisen. Ganz wichtig ist dabei am Anfang der Schulzeit, dass die Kinder lernen, ihren Arbeitsplatz und ihre Materialien in Ordnung zu halten. In den ersten Schuljahren fällt es machen Kindern noch schwer, diese Ordnung selbst zu organisieren. Eltern können ihre Kinder unterstützen, indem sie beispielsweise die Schultasche regelmäßig gemeinsam mit dem Kind durchsehen und gegebenenfalls aufräumen.

Fundsachen werden in der Aula der Schule in einer Holzkiste aufbewahrt. Diese sind während der Schulzeit und von 7.45 Uhr bis 16.00 Uhr zugänglich. Was bis zum Ende des Schuljahres nicht abgeholt wird, kommt zur Kleiderspende. Wertgegenstände werden im Sekretariat verwahrt und können dort abgeholt werden.

Orientierungsarbeiten in der 2.Jahrgangsstufe

Seit 2002 finden an den bayerischen Grundschulen landeseinheitliche Orientierungsarbeiten in Deutsch in den Jahrgangsstufen 2 statt. Sie sind einerseits ein Instrument frühzeitiger Diagnose von individuellen Stärken und Defiziten der Schüler, ermäglichen andererseits den Schulen und den einzelnen Lehrkräften eine direkte Rückmeldung über die Effektivität ihres Unterrichts. Die Eltern erhalten nach der Durchführung von der Schule eine schriftliche Information über die erreichten Fähigkeitsniveaus ihres Kindes. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (www.isb.bayern.de). Die Termine für die Orientierungsarbeiten finden Sie im Terminplan sobald diese vom Kultusministerium mitgeteilt wurden.

 

P

Pause und Pausenverkauf

Es gibt für unsere Schule eine Pausenordnung, die zu Beginn jeden Schuljahres mit den Schülern besprochen wird.

Probearbeiten

Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung richten sich nach den pädagogischen Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden Probearbeiten in der vierten Jahrgangsstufe vorab angekündigt.

Prima – Klima- Regeln

An der Schule ist uns ein achtsamer und respektvoller Umgang untereinander sehr wichtig. Dazu gehören viele Punkte, die in den Prima-Klima- Regeln zusammengefasst sind. Diese ermöglichen uns allen ein harmonisches Miteinander. Schüler, Eltern und Lehrer sollen sich an der Schule wohlfühlen. In einem regelmäßigen Rhythmus werden diese Regeln kindgerecht mit den Kindern in einer Schulversammlung und im Klassenverband thematisiert und Schwerpunkte gesetzt. Dabei hängt das jeweilige Thema für alle gut sichtbar in der Aula aus.

S

Sport

Bewegung und Sport sind im Schulalltag wichtig. Bitte tragen sie dafür Sorge, dass an den ausgewiesenen Tagen im Stundenplan kein Schmuck getragen wird und die Ohrringe entweder entfernt oder zugeklebt sind, um Unfälle zu vermeiden. Das Tragen einer normalen Brille im Sportunterricht ist verboten. Immer wieder haben sie Schüler keine Wechselkleidung für den Sportunterricht dabei. Bitte haben sie Verständnis, dass wir aus hygienischen Gründen darauf bestehen müssen, dass sich die Kinder für den Sportunterricht umziehen. In die Turnhalle dürfen die Kinder nur mit festen Turnschuhen mit heller Sohle.

 

SCH

Schulweg

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Schulweg sicher kennt. Gehen Sie den Weg zu Beginn des Schuljahres mehrmals mit ihm und erklären Sie ihm die Verkehrszeichen. Weisen Sie auf besondere Gefahrenpunkte hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! Bekleidungsstücke mit einer Signalfarbe und Leuchtfarben am Ranzen machen den Schulanfänger als Teilnehmer am Straßenverkehr für den Autofahrer erkennbar. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig das Haus verlässt. Machen Sie Ihrem Kind auch deutlich, dass es niemals mit fremden Personen geht, auch wenn sie noch so freundlich sind. Alle Gefahrenquellen können wir nicht beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind, das die Gefahr richtig einschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.

Schulfruchtprogramm

Auch dieses Jahr nehmen die Kinder wieder am Schulfruchtprogramm teil. Das Obst und Gemüse wird vom Kommunmarkt geliefert.

 

T

Telefonkette

Es ist für uns von großer Wichtigkeit, Sie in Notfällen telefonisch erreichen zu können. Aus diesem Grunde gibt es an unserer Schule in jeder Klasse eine Telefonkette, die am ersten Elternabend in Absprache mit allen Eltern erstellt und anschließend verteilt wird. Teilen Sie uns bitte Veränderungen unverzüglich mit.

 

U

Unfall

Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder auf dem Nachhauseweg eine Verletzung zuziehen, so gilt dies auch als Schulwegunfall. Für alle Schüler/innen besteht bei Unfällen § während des Schulbesuches (Unterricht) § bei schulischen Veranstaltungen auf dem verkehrsgünstigsten direkten Schulweg (ohne Umwege) gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dabei spielt das Befärderungsmittel keine Rolle, die Kinder können mit dem Rad, Roller, Inliner, Auto, zu Fuß in die Schule kommen.

Unterricht

Um einen reibungslosen Unterricht zu gewährleisten bitten wir Sie um folgendes:

Bitte tragen Sie Sorge, dass ihr Kind pünktlich in die Schule kommt. 

Kinder müssen frühzeitig ins Bett, um am nächsten Tag konzentriert arbeiten zu können. Dazu zählt auch ein gesundes Frühstück am Morgen.

Beschränken Sie die Medienzeit ihrer Kinder. Diese brauchen frische Luft, Bewegung und Zeit zum freien und kreativen Spielen als Ausgleich für die anstrengenden Stunden im Unterricht.

Achten Sie darauf, dass alle Arbeitsmaterialien vollständig vorhanden sind. Legen Sie sich einen Vorrat an Heften, Klebern, Stiften usw. an und beschriften Sie alles. So erleichtern Sie auch uns die Zuordnung der gefundenen oder liegen gebliebenen Sachen.

Jeder Schüler und Lehrer hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht. Bei Unterrichtsstörungen reagieren alle Lehrer in allen Klassen nach einem festgelegten System einheitlich mit den gleichen von der Lehrerkonferenz festgelegten Konsequenzen. Diese werden mit den Kindern besprochen und Ihnen am ersten Elternabend eingehend erklärt.

 

Ü

Übertritt

In der dritten Jahrgangsstufe findet ein Informationsabend für die Eltern zur Schullaufbahn statt, in der vierten gibt es einen Infoabend im November oder Dezember. Das Übertrittszeugnis für die Kinder der 4. Klassen wird am ersten Schultag im Mai ausgegeben.

Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran.
Für den Ãœbertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich, für das Gymnasium eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermägen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

 

V

Verlassen des Schulgeländes

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind. Verlassen die Schüler/innen ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrer und die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden.

VERA (Vergleichsarbeiten an Grundschulen) in der 3.Jahrgangsstufe

Im Mai 2008 wurden zum ersten Mal in allen deutschen Ländern flächendeckende Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Federführung dieses Kooperationsprojekts liegt bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Bayern, mit der wissenschaftlichen Projektleitung ist die Universität Koblenz-Landau beauftragt. Seither werden diese Aufgabenstellungen jährlich von Schülern der 3.Jahrgangsstufe bearbeitet. Die Eltern erhalten nach der Durchführung von der Schule und der externen Auswertung der Ergebnisse eine schriftliche Information über die erreichten Fähigkeitsniveaus ihres Kindes. Nähere Informationen zu den Vergleichsarbeiten erhalten Sie auf der Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (www.isb.bayern.de).
Die Termine für die VERA-Arbeiten finden Sie im Terminplaner sobald diese vom Kultusministerium mitgeteilt wurden.

 

W

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter oder der fachlichen Leiterin des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Färderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.
Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall mäglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Entscheidung informiert. Auch die Schulleitung wird verständigt und gibt dies an die Lehrkräfte weiter.
Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten.

Wertsachen

Wertsachen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Damit ersparen Sie sich und Ihren Kindern viel Kummer. Auf keinen Fall dürfen Wertsachen unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Sollte einmal etwas verloren gegangen sein, fragen Sie bitte im Sekretariat, ob sie dort abgegeben wurde. Die Schule kann in diesen Fällen jedoch nicht haftbar gemacht werden.

 

Z

Zeugnisse

Zeugnisse sind ein Nachweis über die den Schulbesuch sowie die Leistungen des Schülers. Im Zwischen- und Jahreszeugnis werden von der Klassenlehrkraft und den Fachlehrern Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten eines Kindes und zu den einzelnen Unterrichtsfächern getroffen. Ab dem Jahreszeugnis der 2. Jahrgangsstufe enthält das Zeugnis Noten. Anstelle des Zwischenzeugnisses bekommen die Schüler der 4. Jahrgangsstufe im Januar eine Zwischeninformation zum Leistungsstand und die Jahresfortgangsnoten mitgeteilt. Die Eltern unterschreiben das Zeugnis und geben es dem Kind wieder mit in die Schule. Nach der Kontrolle der Unterschrift verbleibt das Original in der Familie. Die Schule behält eine Kopie. Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben wir in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ersetzt. Seit dem Schuljahr 2022/23 wird auch das Jahrgangszeugnis in der ersten und dritten Jahrganggstufe durch ein Lernentwicklungsgespräch ersetzt.


Zugang zum Schulgebäude

Um einen bestmäglichen Schutz Ihres Kindes zu ermäglichen, mächten wir schulfremden Personen während der Unterrichtszeit keinen Zugang zur Schule ermäglichen. Aus diesem Grund ist nach Schulbeginn die Eingangstüre verschlossen. Selbstverständlich sind z.B. im Brandfall die Türen von innen zu öffnen. Wollen Sie dennoch während der Unterrichtszeit das Schulhaus betreten (z.B. bei Sprechstunden) so bitten wir Sie, die Klingel im Eingangsbereich zu betätigen. In diesem Zusammenhang mächten wir Sie auch bitten, vor Schulbeginn ebenfalls nicht das Schulhaus zu betreten, sofern dies nicht unbedingt erforderlich ist. Ihr Kind ist sicherlich in der Lage, die letzten Meter bis zum Klassenzimmer alleine zurückzulegen.

Schulmanager - Wir sind dabei!

Mit dem Schulmanager organisieren Lehrer, Eltern, Schüler und Schulverwaltung einfach den Schulalltag.